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Regulierung in der Europäischen Union

In der Europäischen Union ist „CE-gekennzeichnet“ nicht dieselbe regulatorische Aussage wie „FDA-zugelassen“. Die CE-Kennzeichnung folgt einer Konformitätsbewertung nach dem anwendbaren Medizinprodukterecht; genaue Zweckbestimmung und Unternehmensrollen ergeben sich weiterhin aus aktuellem Zertifikat, Konformitätserklärung, IFU, Kennzeichnung sowie EUDAMED- oder Behördenakten.

Die Europäische Kommission beschreibt benannte Stellen als von Mitgliedstaaten benannte Organisationen, die erforderliche Konformitätsbewertungen vor dem Inverkehrbringen geeigneter Produkte durchführen (Europäische Kommission 🔗).

Am 28. Mai 2026 wurden die EUDAMED-Module für Akteure, UDI/Produkte, benannte Stellen/Zertifikate und Marktüberwachung verpflichtend. Vigilanz und klinische Prüfungen befinden sich weiter in Entwicklung (EUDAMED-Übersicht 🔗).

Die Pflicht verbessert die Rückverfolgbarkeit; öffentliche Treffer müssen jedoch mit MDR- oder Legacy-Status und Übergangsregeln gelesen werden. Fehlende oder unvollständige Einträge erfordern Prüfung von Zertifikat, Konformitätserklärung, IFU und zuständiger Behörde, nicht die automatische Schlussfolgerung eines fehlenden EU-Marktstatus (UDI-/Produktregistrierung der Kommission 🔗).

ProduktGeprüfte EvidenzWas sie stütztGrenze
SculptraGalderma-Meldung vom 5. Dezember 2025MDR-Zertifizierung und Erweiterung auf vier KörperregionenAktuelles Zertifikat und IFU für genauen Umfang verwenden
LanlumaAktuelle regionale Sinclair-FachseiteCE 1023, GANA R&D als Hersteller und ZweckbestimmungswortlautUnternehmensseite ersetzt Zertifikat und IFU nicht
AestheFillREGEN-Mitteilung April 2021Vom Unternehmen gemeldeter CE-ZertifikatsmeilensteinAktueller MDR/MDD-Status, Nummer und Umfang hier nicht festgestellt
JuvelookSicherheitsakte des italienischen GesundheitsministeriumsProduktidentität und VAIM-Herstellerrolle in EU-SicherheitsakteBelegt allein weder aktuelles CE-Zertifikat noch Zweckbestimmung
RadiesseHistorische offizielle Merz-CE-MitteilungenCE-Meilenstein 2004 und Radiesse Lidocaine 2016Aktuelles Zertifikat, Variante und IFU erforderlich
EllanséAktuelle Sinclair-FachseiteEU-Zweckbestimmung, CE 0344 und AQTIS Medical B.V. als HerstellerGenaue aktuelle Variante und IFU prüfen

Galderma meldete am 5. Dezember 2025 eine EU-MDR-Zertifizierung und eine Erweiterung vom Gesicht auf Glutealregion, hintere Oberschenkel, Dekolleté und Oberarme (Galderma-Mitteilung 🔗). Diese EU-Entwicklung belegt keine FDA- oder koreanische Zulassung derselben Bereiche.

Die aktuelle regionale Sinclair-Seite für Lanluma zeigt CE 1023 und beschreibt Lanluma als PLLA-Implantat zur Volumenerhöhung in eingesunkenen Bereichen, insbesondere Hautvertiefungen (Sinclair Lanluma 🔗). Die aktuelle Ellansé-Seite nennt eine EU-Zweckbestimmung für subdermale Gesichtsimplantation zur Korrektur von Falten und Zeichen oder Zuständen der Gesichtsalterung sowie CE 0344 und AQTIS Medical B.V. als Hersteller (Sinclair Ellansé 🔗). Breitere kommerzielle Texte dürfen die engere Zweckbestimmung und IFU nicht ersetzen.

REGEN meldete für AestheFill und PowerFill im April 2021 ein CE-Zertifikat (REGEN-Mitteilung 🔗). Ohne vollständigen aktuellen Zertifikatsumfang bleibt dies ein Unternehmensmeilenstein.

Das italienische Gesundheitsministerium führt eine Juvelook-Sicherheitsakte, eingegangen am 3. September 2024 und aktualisiert am 2. Dezember 2025, mit VAIM Co., Ltd. als Hersteller (italienisches Gesundheitsministerium 🔗). Eine Sicherheitsmeldung belegt die regulatorische Beziehung, nicht allein den aktuellen Zertifikatsumfang.

Merz meldet eine ästhetische europäische CE-Kennzeichnung für Radiesse 2004 und für Radiesse Lidocaine 2016 (Merz-Mitteilung 🔗). Diese Meilensteine ersetzen weder aktuelles Zertifikat noch IFU der Variante.

Für eine belastbare aktuelle Akte erfassen:

  1. Basic UDI-DI oder genaue Produktkennung
  2. Hersteller und EU-Bevollmächtigten
  3. anwendbaren MDR- oder Legacy-MDD-Status
  4. Zertifikatsnummer, benannte Stelle, Umfang, Ausstellungs- und Ablaufdatum
  5. Konformitätserklärung
  6. aktuelle sprachspezifische IFU und Zweckbestimmung
  7. relevante EUDAMED- und nationale Behördenakten

Vor Übertragung einer EU-Konformitätsaussage in einen anderen Rechtsraum zurück zur regionalen Übersicht.